Verlieren Sie aktuell Geld mit Ihrer Lebensversicherung?

Wurde Ihre Lebensversicherung zwischen 1982 und 2013 abgeschlossen? 90% dieser Verträge sind laut EUGH und BGH fehlerhaft und Sie verlieren Geld.
Mehr Geld zurück, als Sie eingezahlt haben
Durch Gesetze (EUGH und BGH) bestätigt
Risikolos – keine Kosten

Ist Ihre Lebensversicherung wirklich eine gute Anlage?

Durch die hohen Kosten war sie nie besonders gut zur Altersvorsorge geeignet, nun jedoch hat die Nullzins-Politik viele Versicherungsanbieter noch dazu gebracht, die Verträge ins Ausland weiterzuverkaufen, sodass der Versicherungsnehmer mehr Geld verliert. Das wird in folgendem Beitrag der ARD-Sendung plusminus deutlich.

Die Vorteile einer Rückabwicklung durch uns und unsere Partner:

Im Schnitt über 50% mehr Geld zurück als insgesamt eingezahlt
Erfahrene Juristen an Ihrer Seite
Keine neue Vertragsbindung
Datensicherheit & Vertraulichkeit
Risikofrei
Kostenfreie Prüfung
Kontakt online, telefonisch oder persönlich im Büro
Abwicklung zügig und transparent
Schnelle Auszahlung
Einfaches Handling
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Rückabwicklung – Schon gewusst?

Wird eine Versicherung gekündigt, so erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert zurück. Dieser liegt meist deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, da die Versicherungen die oft sehr hohen Vertriebs- und Abschlusskosten von Ihren eingezahlten Beiträgen abziehen.

Bei einer Rückabwicklung hingegen, muss die Versicherung alle Beiträge, inklusive der Vertriebs- und Abschlusskosten, sowie der Verzinsung, die zwischen 3%-7% pro Jahr betragen kann, erstatten.
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Möglichkeit 1
Rückabwicklung selbst vornehmen.

Sie kontaktieren selbst Ihre Versicherungsgesellschaft und versuchen Ihr Recht einzufordern. Dies kann funktionieren, erfahrungsgemäß wehren sich jedoch große Versicherungen trotz der Gerichtsurteile gegen Klagen einzelner Personen.

Das Resultat für Sie: Es ist unklar, ob Ihre Klage erfolgreich sein wird und Sie Ihr Geld zurück erhalten.

Möglichkeit 2
Wir übernehmen die Rückabwicklung für Sie.

Wir übernehmen jede Kommunikation für Sie und fordern Ihr Recht ein. Nur im Falle einer erfolgreichen Rückabwicklung nehmen wir eine x-Prozentige Provision der Rückabwicklungssumme.



Das Resultat für Sie: Sie werden in den meisten Fällen mehr Geld zurück erhalten, als Sie eingezahlt haben.
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Häufig gestellte Fragen

Warum ist eine Rückabwicklung überhaupt möglich?

Zwischen den Jahren 1983 und 2013 wurden seitens der Versicherer einige Formfehler bei den Verträgen begangen oder unzureichende Aufklärung geleistet. Diese Versäumnisse führten dazu, dass BGH und EuGH in den letzten Jahren verbraucherfreundliche Urteile gesprochen haben und die Möglichkeit der Rückabwicklung somit möglich machten. Nur wenige Kanzleien in Deutschland sind auf diese Fälle spezialisiert. Unsere Partner verfügen auf diesem Gebiet über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Rückabwicklung von Kundenverträgen.

Warum sollte ich den Vertrag rückabwickeln, statt zu kündigen?

Weil Sie die Chance auf mehr Geld haben. Der Vorteil bei Widerspruch und Rück­abwick­lung statt Kündigung: Wurde durch die Kanzlei erfolg­reich widersprochen, muss der Versicherer Ihnen bei einer klassischen Lebens­versicherung zu dem Rückkaufswert noch nicht ausbezahlte Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Abziehen darf er nur die Kosten für den „genossenen Versicherungs­schutz“, zum Beispiel die Risikobeiträge für den Todesfallschutz, nicht jedoch Abschluss- und Verwaltungskosten. Bei fondsgebundenen Lebens­versicherungen ist das Verfahren aufgrund einschränkender BGH-Rechtsprechung etwas anders.

Was  ist, wenn mein Vertrag stillgelegt ist?

Auch dann kann sich für Sie eine Überprüfung des Vertrages lohnen, denn auch stillgelegte Verträge können gegebenenfalls noch rückabgewickelt werden. Diese Verträge müssen vorab sonderlich geprüft werden, ob diese Verträge angenommen werden können und unter welchen Grundvoraussetzungen.

Was ist, wenn mein Vertrag bereit ausgezahlt worden ist?

Auch dann kann sich für Sie eine Überprüfung des Vertrages lohnen, denn auch bereits ausgezahlte Verträge können gegebenenfalls noch rückabgewickelt werden. Hierbei besteht die Chance auf eine Nachzahlung. Dabei erhalten Sie nachträglich die Differenz aus dem Rückkaufswert und den Ansprüchen aus der Rückabwicklung. Diese Verträge müssen vorab sonderlich geprüft werden, ob diese Verträge angenommen werden können und unter welchen Grundvoraussetzungen.

Welche Verträge können auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung geprüft werden?

aktuell laufende Lebensversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Lebensversicherungen
aktuell laufende Fondsgebundene Lebensversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Fondsgebundene Lebensversicherungen
aktuell laufende Private Rentenversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Private Rentenversicherungen
aktuell laufende Fondsgebundene Rentenversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Fondsgebundene Rentenversicherungen
aktuell laufende Riester-Rentenverträge
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Riester-Rentenverträge
aktuell laufende Rürup-Rentenverträge
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Rürup-Rentenverträge
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