Häufig gestellte Fragen
Warum ist eine Rückabwicklung überhaupt möglich?
Zwischen den Jahren 1983 und 2013 wurden seitens der Versicherer einige Formfehler bei den Verträgen begangen oder unzureichende Aufklärung geleistet. Diese Versäumnisse führten dazu, dass BGH und EuGH in den letzten Jahren verbraucherfreundliche Urteile gesprochen haben und die Möglichkeit der Rückabwicklung somit möglich machten. Nur wenige Kanzleien in Deutschland sind auf diese Fälle spezialisiert. Unsere Partner verfügen auf diesem Gebiet über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Rückabwicklung von Kundenverträgen.
Warum sollte ich den Vertrag rückabwickeln, statt zu kündigen?
Weil Sie die Chance auf mehr Geld haben. Der Vorteil bei Widerspruch und Rückabwicklung statt Kündigung: Wurde durch die Kanzlei erfolgreich widersprochen, muss der Versicherer Ihnen bei einer klassischen Lebensversicherung zu dem Rückkaufswert noch nicht ausbezahlte Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Abziehen darf er nur die Kosten für den „genossenen Versicherungsschutz“, zum Beispiel die Risikobeiträge für den Todesfallschutz, nicht jedoch Abschluss- und Verwaltungskosten. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist das Verfahren aufgrund einschränkender BGH-Rechtsprechung etwas anders.
Was ist, wenn mein Vertrag stillgelegt ist?
Auch dann kann sich für Sie eine Überprüfung des Vertrages lohnen, denn auch stillgelegte Verträge können gegebenenfalls noch rückabgewickelt werden. Diese Verträge müssen vorab sonderlich geprüft werden, ob diese Verträge angenommen werden können und unter welchen Grundvoraussetzungen.
Was ist, wenn mein Vertrag bereit ausgezahlt worden ist?
Auch dann kann sich für Sie eine Überprüfung des Vertrages lohnen, denn auch bereits ausgezahlte Verträge können gegebenenfalls noch rückabgewickelt werden. Hierbei besteht die Chance auf eine Nachzahlung. Dabei erhalten Sie nachträglich die Differenz aus dem Rückkaufswert und den Ansprüchen aus der Rückabwicklung. Diese Verträge müssen vorab sonderlich geprüft werden, ob diese Verträge angenommen werden können und unter welchen Grundvoraussetzungen.
Welche Verträge können auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung geprüft werden?
aktuell laufende Lebensversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Lebensversicherungen
aktuell laufende Fondsgebundene Lebensversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Fondsgebundene Lebensversicherungen
aktuell laufende Private Rentenversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Private Rentenversicherungen
aktuell laufende Fondsgebundene Rentenversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Fondsgebundene Rentenversicherungen
aktuell laufende Riester-Rentenverträge
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Riester-Rentenverträge
aktuell laufende Rürup-Rentenverträge
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Rürup-Rentenverträge