Die Riester-Rente wird bei Versicherungen unbeliebt.

Wer heute eine Riester-Rente abschließen will, muss erst mal eine Versicherungsgesellschaft finden, die ihm ein Angebot macht; das wird immer schwerer.

Sie wissen es schon: Wir halten nicht viel von der Riester-Rente. Aber in manchen Fällen ist die staatliche Förderung so groß und der eigene Beitrag so niedrig, da kann manch einer der Versuchung nicht widerstehen.

Warum wir grundsätzlich von allen Lebensversicherungen außer der Risikolebensversicherung abraten ist auch bekannt: Zu hohe Abschlussprovisionen für den Vermittler, zu hohe laufende Betriebskosten der Versicherungsgesellschaften. Nun, wenn es rechnerisch so auskommt, dass die Kosten, die sich die Versicherungsgesellschaften von den monatlichen Prämien abzwacken, vom Staat finanziert werden, und der Rest sowie der eigene geringen Anteil tatsächlich gespart wird, mag es noch angehen.

Aber die Versicherungswirtschaft selbst verabschiedet sich schrittweise von der Riester-Rente. So sagten im Jahr 2017 fünf Versicherer Ade: Unter anderen die Cosmos Direkt, die Inter, die Nürnberger, die Öffentliche Braunschweig und die PB Versicherung. Das meldete der Versicherungsbote im Dezember 2017. Schon vorher hatten sich Arag, Basler, Ergo Direkt, Europa und Ideal aus dem Markt verabschiedet.

Im Jahr 2020 folgte die Debeka endgültig, nachdem sie schon seit 217 das Neugeschäft gebremst hatte, in diesem Jahr verabschiedeten sich auch die Stuttgarter und die Deutsche Bank-Tochter DWS, und die Union Investment bietet unter 40jährigen keine Verträge mehr an.

Run off der Versicherungsgesellschaft droht

Wir prophezeien mal mutig, dass sich noch weitere Gesellschaften aus dem Markt zurückziehen werden. Offen ist, was dann mit den bestehenden Verträgen geschieht. Gut möglich, dass die Versicherungsgesellschaften den ungeliebten Bestand komplett verkaufen an eine sogenannte Run-Off-Gesellschaft.

Run Off, so nennt man die Gesellschaften, die Versicherungsverträge weiterführen, nachdem die Gesellschaft, mit der man den Vertrag abgeschlossen hat, weggelaufen ist. Am besten laufen Sie der Versicherungsgesellschaft weg, bevor die Ihnen wegläuft.

Denn mit der gewohnten Betreuung durch die gewohnten Mitarbeiter:innen im Kundendienst ist es dann vorbei. Und mit den Renditeversprechungen der Vergangenheit auch. Die werden übrigens immer geringer. Sie denken, sie müssten nach Ablauf des Vertrages garantiert so viel ausgezahlt bekommen, wie sie eingezahlt haben? Das denkt die Versicherungswirtschaft in der Regel schon lange nicht mehr. Und zum 1. Januar 2021 wird auch noch der Garantiezins gesenkt, auf nur noch 0,25 %. Ja, sie haben richtig gelesen.

Ob sich der Ausstieg auf einer Riester-Rente für Sie lohnt, können Sie auf unserem Online-Rechner schnell feststellen.

Wenn der Garantiezins sinkt, dann sinkt auch die private Rente

Am 1. Januar 2022 wird der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen gesenkt. Das betrifft auch Versicherte, die schon vor langer Zeit eine Rentenversicherung abgeschlossen haben.

Der Garantiezins oder genauer gesagt, der Höchstrechnungszins wird vom Bundestag per Gesetz festgelegt. Traditionell folgt der Bundestag dabei dem Gejammer der Versicherungsgesellschaften, sie könnten die bisherigen Verpflichtungen aus alten Verträgen nicht mehr erfüllen, weil die Zinsen für Staatsanleihen gesunken sind.

Nachdem der Höchstrechnungszins in den letzten Jahren von 1,25 % jährlich seit dem 1.1.2015 über 0,9 % jährlich seit dem 1.1.2017 gesenkt wurde, wird er ab dem 1.1.2022 nur noch mickrige 0,25 % betragen. Das ist die Verzinsung des Sparanteils, der bei vielen Lebens- und Rentenversicherungen nur rund zwei Drittel der Prämien ausmacht, weil der Rest für Abschlussprämien, Verwaltungskosten und andere Gebühren abgezwackt wird.

Die Versicherungswirtschaft erweckt dabei gerne den Anschein, alte Verträge seien von der Senkung des Höchstrechnungszinses nicht betroffen, weil die Verzinsung des Sparanteils während der Laufzeit ja garantiert sei. Aber die Süddeutsche Zeitung schrieb schon im April: „Das sieht der BdV-Vorstandsvorsitzende Axel Kleinlein anders: “Die Versicherungswirtschaft täuscht Verbraucher und Politiker, wenn sie behauptet, dass bestehende Verträge nicht betroffen sind.” Bei vielen Riester- und Rürup-Verträgen würde die Rentenhöhe erst zu Beginn der Auszahlungsphase berechnet, und dafür der dann geltende Höchstrechnungszins verwendet. “Millionen von Kunden müssen mit niedrigeren Privatrenten rechnen”, warnt er.“ (Süddeutsche Zeitung, 27.04.2021)

Der Wahrheit näher kommt sicher auch Finanztipp. In einem Beitrag vom 29.04.2021 schreibt der Experte Martin Klotz: „Die Versicherungsbranche fordert die erneute Absenkung bereits seit 2019. Denn dadurch verringern sich die garantierten Renten, die Versicherer ihren Kunden zum Ende der Vertragslaufzeit versprechen müssen. 

Mit niedrigeren Garantiewerten lassen sich neue Verträge dann zwar schlechter verkaufen, doch den aktuellen Rechnungszins von 0,9 Prozent können die Versicherer im Niedrigzinsumfeld – nach Abzug der häufig hohen Vertragskosten – kaum noch erwirtschaften. Daher erlaubt die Gesetzesänderung des Bundesfinanzministeriums auch ausdrücklich, dass Versicherer den Garantiezins bereits vor dem 31. Dezember 2021 anpassen dürfen.“

Wer noch eine laufende Rentenversicherung hat, der sollte mal nachsehen, wie sich die Höhe der versprochenen Rente in den letzten Jahren vermindert hat. Und wer sich damit nicht abfinden will, der sollte prüfen, ob er sich aus diesem Vertrag befreien möchte. Das geht schnell und unkompliziert auf unserer Website.

Die Inflation ist wieder da. Das sind schlechte Aussichten für Versicherte.

Wie man es auch dreht und wendet: Die Inflation ist schon da und sie könnte bis Ende des Jahres über 5 Prozent liegen. Welche Lebensversicherung kann das übertrumpfen?

Wer selber einkauft und Rechnungen zahlt, der merkt es täglich: Die Preise steigen und steigen. Und es sind nicht etwa nur höhere Preise für Lebensmittel. Das statistische Bundesamt bestätigt: Um 3,9 Prozent sind die Preise im August 2021 höher als ein Jahr zuvor. Und auch die sogenannte Kerninflation, ein Index ohne Lebensmittel und Energieträger wie Öl und Gas, ist gestiegen. In Deutschland lag sie im Juli bei 2,7 % gegenüber dem Vorjahr, im August schon bei 2,8 %. In den USA lag sie sogar bei 4 %.

Im gleichen Zeitraum sind die Börsenkurse kräftig gestiegen. Wer vor einem Jahr in den DAX investierte, der kann sich über einen Zuwachs von knapp 20 Prozent freuen.

Nur: Kunden von Lebens- und Rentenversicherungsgesellschaften haben davon nichts, denn die Gesellschaften investieren nur wenig in Aktien, sondern viel in Anleihen – zu niedrigen Zinsen. Dazu kommt: Von den Prämien der Versicherten wird nur der Sparanteil verzinst, zu Minizinsen, oft geht ein Viertel der Prämien drauf für Abschluss- und Verwaltungskosten. Besser ist da schon dran, wer sich vor dem Risiko des Auf und Ab an den Börsen nicht scheut und eine Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat. Aber auch hier gilt: Die Versicherungsgesellschaften lassen sich ihre Dienste teuer bezahlen.

Versicherte leiden doppelt unter der Inflation

Alle Bürger müssen für den Lebensunterhalt tiefer in die Taschen greifen. Und gleichzeitig wird das Geld, das Versicherte im Erlebensfall ausgezahlt bekommen immer weniger wert. Dieses Jahr ist für Versicherte ein verlorenes Jahr. Und im nächsten Jahr wird es nicht besser. Zwar weiß niemand, ob die Inflation munter weiter trabt, aber eins ist sicher: Die Versicherungsgesellschaften senken den sogenannten Höchstrechnungszins noch weiter. Von schon derzeit mickrigen 0,9 Prozent auf dann nur noch 0,25 Prozent. 

Fazit:

Gegen die Inflation anzusparen oder anzuspekulieren macht mit einer Lebensversicherung wenig Sinn. Im Gegenteil: Viele Versicherte werden trotz eifrigen Sparens am Ende des Jahres weniger für das angesammelte Kapital in ihrer Versicherung kaufen können als vorher.

Es ist Zeit, sich von der Versicherung zu trennen.

Zeit umzudenken und sich über Alternativen Gedanken zu machen. Macht es überhaupt noch Sinn, weiter Prämien an die Versicherungsgesellschaft zu zahlen? Wenn Sie daran zweifeln, dann prüfen wir gerne für Sie kostenlos, ob wir Ihre Versicherung lukrativ rückabwickeln können. Eine erste Prüfung können Sie gleich online auf unserer Website machen.

BILD-Zeitung warnt: 20 Lebensversicherer unter intensivierter Aufsicht!

20 Lebensversicherungsgesellschaften könnten in Zukunft Probleme bekommen, ihre Zahlungsverpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen zu erfüllen. Davon ist die zuständige Aufsichtsbehörde, die BaFin, überzeugt.

Hier ist der Artikel zu finden:

20 deutsche Lebensversicherungsgesellschaften haben eine zu niedrige Solvenzquote. Solvenz? Das Wort kennt der Normalbürger nicht, aber das Gegenteil, die Insolvenz. Insolvenz bedeutet Pleite. Wenn ein Unternehmen dauerhaft hohe Schulden hat, die von den Einnahmen voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden können, dann muss es Insolvenz anmelden.

So weit ist es bei den Lebensversicherungsgesellschaften noch nicht, aber die BaFin ist in Sorge. Schon im Oktober 2020 sagte Dr. Frank Grund, ein hochrangiger Mitarbeiter* der BaFin: „Wenn einem Unternehmen innerhalb der nächsten fünfzehn Jahre Probleme wie etwa Fehlbeträge, Entnahmen aus Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen oder unzureichende Risikopuffer drohen, unterstellen wir es der intensivierten Aufsicht. Das gleiche gilt, wenn die Solvency-II-Betrachtung Zweifel an der langfristigen Risikotragfähigkeit ergibt. Momentan liegt die Zahl der Lebensversicherer unter intensivierter Aufsicht bei rund 20. Sie kann sich in Folge der aktuellen Prognoserechnung aber natürlich ändern.“

Im Februar dieses Jahres legte Dr. Grund nach. Das Handelsblatt berichtete: „Die Finanzaufsicht Bafin droht kapitalschwachen Lebensversicherern mit einem Entzug der Lizenz für das Neugeschäft. Wenn sich abzeichnet, dass ein Versicherer 2032 die Solvency-II-Kapitalanforderungen nicht erfüllen kann, könne ihm die Behörde die Anwendung der bis dahin geltenden Übergangsregelungen untersagen. 

„Dies könnte dazu führen, dass der Versicherer in letzter Konsequenz kein Neugeschäft mehr schreiben darf“, sagte der für die Branche zuständige Exekutivdirektor Frank Grund der „Börsen-Zeitung“ (Mittwochausgabe). Einen konkreten Fall gebe es noch nicht. „Aber perspektivisch schließe ich das nicht aus.“

Konsequenz der Bildzeitung:

„► Lohnt sich der Neuabschluss einer Lebensversicherung überhaupt noch? Eher nicht, glaubt Verbraucherschützerin Mohn: „Wer für das Alter vorsorgen will, sollte um Versicherungsprodukte einen großen Bogen machen.“

Das ist die Liste der Versicherungsgesellschaften:

Vorsicht bei der Rürup-Rente. Pfändungsfrei ist sie nur, wenn sie nicht viel Rente bringt.

Viele Versicherte glauben, einer der großen Vorteile der Rürup-Rente sei, dass sie nicht gepfändet werden, wenn die Geschäfte mal nicht laufen. Das stimmt aber leider nur in engen Grenzen.

Wer als Selbständiger fürs Alter vorsorgen will, der denkt oft an eine private Rentenversicherung, die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Die Beiträge senken die Steuerlast und sie ist pfändungssicher. Das stimmt aber nur in engen, für viele zu engen Grenzen.

Selbständige können zwar auch freiwillig in die staatliche Rentenkasse einzahlen, aber das tut fast niemand. Zu groß ist das Misstrauen gegen den Staat. Also muss eine private Vorsorge her und da scheint die Rürup-Rente ein guter Weg. Man zahlt monatliche Beträge in eine Rentenversicherung. Diese Beträge kann man in bestimmten Grenzen von der Steuer absetzen, das heißt sie senken die Steuerlast.

Die monatlichen Renten müssen zwar später versteuert werden, aber das gilt für die staatliche Rente auch und in der Regel ist das Einkommen als Rentner geringer als im Erwerbsleben, man hat also wirklich unterm Strich Steuern gespart.

Zusätzlich werden Rürup-Renten nicht gepfändet, denken viele: Wenn es geschäftlich mal nicht läuft, wenn private Schulden sich aufhäufen oder man beim Finanzamt Schulden hat, dann ist das Geld in der Rentenversicherung in Sicherheit. Das wäre ja noch schöner, denkt der Staat. Denn Anwartschaften für eine Rentenversicherung stellen einen Vermögenswert dar und ein solches Vermögen, der sogenannte Altersvorsorge-Freibetrag darf nur ungefähr 50.000 Euro betragen. (Wie hoch er ganz genau ist steht im Sozialgesetzbuch II § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3.)

Doch damit kommt man nicht weit, daraus kann man nur eine lebenslange monatliche Rente von wenigen Hundert Euro erwarten. Wer also kräftig in den Rürup-Vertrag eingezahlt hat, um beispielsweise eine Rente von monatlich 1.000 Euro zu erhalten, dessen Vermögen bei der privaten Rentenversicherung liegt in den letzten fünf Jahren bei pi mal Daumen 150.000 Euro und davon kann ihm jederzeit zwei Drittel weggenommen werden.

Rürup-Rente bietet nur Scheinsicherheit.

Es zeigt sich also: Die Idee, man wäre mit einer Rürup-Rente sicherer vor Pfändungen als mit anderen Vorsorgemaßnahmen, ist ein Hirngespinst. Man kann zwar 50.000 Euro vor den Schuldnern (meistens der Fiskus) retten, aber das bringt nur eine Minirente, und ist für Selbständige sinnlos. Dazu kommt: Natürlich wird die Rürup-Rente in der Ansparphase mit allen Kosten belastet, die Versicherungen nun einmal haben. Am Anfang die Abschlusskosten, sprich die Provision für den Vermittler, dann die laufenden Betriebskosten und viele andere Kosten. Wenn man aber sowieso rein privat und ohne Schutz vor Pfändungen für das Alter vorsorgen muss, warum dann nicht gleich ganz auf die Rürup-Rente verzichten und alles rentabel anlegen, auf eigene Faust oder mit Hilfe eines guten Beraters.

Die Rürup-Rente zeigt ganz klar: Viele Modelle der Altersvorsorge halten nicht, was sie versprechen. Es ist daher klug, seine eigenen Verträge regelmäßig zu prüfen. Werden sie wirklich die Rendite erwirtschaften, die man sich erhofft oder gibt es bessere Alternativen?

Warum selbst der Kapitalerhalt bei Lebensversicherungen zu wenig ist!

Nur noch wenige Versicherungen bieten den Kapitalerhalt an. Aber bei langen Laufzeiten ist selbst das meistens zu wenig. Schuld ist die Inflation.

Wer vor 20 Jahren eine Lebens- oder Rentenversicherung abschloss konnte sicher sein, dass er bei Laufzeiten von 12 Jahren oder mehr und planmäßigem Ablauf wenigstens so viel ausgezahlt bekam, wie er eingezahlt hatte. Das bieten die meisten Versicherungen heute schon gar nicht mehr an. Stattdessen werden die Kunden in Konstruktionen gelockt, die mit Hilfe von Investmentfonds oder ähnlichen Produkten höhere Renditen als den mickrigen Rechnungszins von 0,9 Prozent auf den Sparbeitrag jährlich erwirtschaften sollen. Das kann klappen oder auch nicht. Die Frage ist schon, warum man dann nicht gleich selbst in Investmentfonds oder ETFs investiert, ohne die Versicherung, oder das Geld Monat für Monat unter die Matratze legt.

Aber selbst wer vor 20 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, wer das Glück hatte, die damals versprochene Ablaufleistung tatsächlich zu erhalten, selbst der könnte sich wundern. Bekommt er doch für das Geld erheblich weniger, als er sich vor 20 Jahren vorgestellt hat. Grund ist natürlich die Inflation und ihre Kehrseite, die Geldentwertung.

Inflation zehrt die Kaufkraft auf

Bei 2 Prozent Inflation sind 1.000 Euro in 20 Jahren nur noch rund 660 Euro wert, ein Drittel des Wertes hat sich quasi in Luft aufgelöst. Wer also vor 20 Jahren eine Ablaufleistung seiner Lebensversicherung von 100.000 Euro vereinbart hat, bekommt die zwar – mit Glück – auch tatsächlich ausgezahlt. Er kann sich dafür heute aber nur so viel kaufen wie vor 20 Jahren für 66.000 Euro, ihm fehlen also für seine persönliche Kalkulation rund 34.000 Euro Kaufkraft.

Der Normalbürger vergisst leider in seinen Plänen für die Zukunft regelmäßig die Inflation. Er überlegt, was er an staatlicher Rente erhalten wird, was er an sonstigen Einkünften und Ausgaben hat und berechnet möglicherweise sogar seine „Rentenlücke“. Also den Unterschied zwischen den Ausgaben, die er als Rentner machen will und der staatlichen Rente. Nehmen wir einmal an, ein 45 Jahre alter Versicherter erwartet, dass er 1.600 Euro Rente bekommen wird, und denkt, dass er mit monatlichen Ausgaben von 2.000 Euro gut auskommen könnte. Dann hätte er eine „Rentenlücke“ von monatlich 400 Euro. Mit 100.000 Euro auf dem Konto könnte er sich 240 Monate lang jeweils 400 Euro auf sein Konto überweisen, also rund 20 Jahre. Dann wäre er 85 Jahre alt und hätte nur noch seine Rente.

Diese Rechnung hat mehrere große Löcher. Wenn man im Alter von 45 Jahren plant, mit 65 Jahren mit monatlich 2.000 Euro auszukommen, dann haben diese 2.000 Euro 20 Jahre später tatsächlich nur eine Kaufkraft von rund 1.300 Euro. Und es wird noch schlimmer. 

Denn die Inflation geht ja weiter und die Kaufkraft sinkt weiter. Weitere 20 Jahre später haben 2.000 Euro auf Basis der Preise zu Beginn der Milchmädchenrechnung, als der Versicherte 45 Jahre alt war, nur noch eine Kaufkraft von 1.000 Euro.

Für Kapitalerhalt noch mehr sparen? Ja, aber.

Was also sollte ein Versicherter tun? Auf jeden Fall muss man bei der Zukunftsplanung immer die Inflation berücksichtigen. In unserem Beispiel hätte der Versicherte so kalkulieren müssen, dass er 20 Jahre später monatlich 3.000 Euro verfügbar hat, um eine Kaufkraft von 2.000 Euro zu haben auf Basis der Preise im Alter von 45 Jahren. Seine Rentenlücke beträgt also nicht 400 Euro, sondern 1.500 Euro. Damit er sich die 20 Jahre aus einem Versicherungsvertrag auszahlen könnte, hätte er über eine Summe von 360.000 Euro abschließen müssen. Das hätte ihn überfordert, denn Prämien für einen derartigen Vertrag hätte er nicht aufbringen können oder wollen.

Wohlgemerkt, wir sprechen hier immer von Versicherungen, die den Kapitalerhalt versprochen und das Versprechen eingehalten haben. Was also tun? Die Antwort ist einfach: Die Geldanlage muss die Inflationsrate schlagen. Das Geld muss eine höhere Rendite erwirtschaften als die Inflationsrate beträgt. Und natürlich muss alles verzinst werden, was gespart bzw. investiert wird. Bei Lebens- und Rentenversicherungen gehen durch die hohen Anfangskosten für die Vermittlerprovisionen und die hohen laufenden Kosten oft ein Drittel der Prämien an die Versicherungsgesellschaften. Umgekehrt werden also nur zwei Drittel überhaupt verzinst.

Der GAU: Praxisfinanzierung mit Lebensversicherung und tilgungsfreiem Darlehen und Zinsaufschub

Viele Ärzte haben in der Vergangenheit ihre Praxis mit einer toxischen Kombination finanziert: Tilgungsfreies Darlehen, Zinszahlung am Ende der Laufzeit und endfällige Lebensversicherung. Aber der Reihe nach.

Junge Mediziner, die sich selbständig machen wollen, haben keine Probleme mehrere Hunderttausend Euro für die Erstausstattung einer Praxis auf Pump zu erhalten. Die einfachste (und meistens günstigste) Variante wäre ein sogenanntes Annuitätendarlehen. Das funktioniert so, wie eine normale Hypothek. Für die Laufzeit von üblicherweise 10 Jahren wird ein Zins und ein Tilgungssatz vereinbart. Je höher der Zins und je höher der Tilgungssatz, desto höher die monatlichen Raten. Zu Beginn besteht die Rate fast ausschließlich aus Zinsen und im Laufe der Jahre steigt der Anteil der Tilgung.

Daran verdient ein Berater aber nur wenig, gleich ob es ein freier Berater ist oder ein Mitarbeiter einer Bank oder Sparkasse. Also rechnet der Berater dem Jungmediziner Steuervorteile vor und oder erzählt etwas von Zinsdifferenz. Er solle doch gar nicht tilgen, sondern nur Zinsen zahlen, die könne er steuerlich geltend machen und als Höchstverdiener mit fast 50 % Steuerbelastung müsse er de facto nur die Hälfte zahlen. (Der gute Mann startet vermutlich nicht gleich mit 50 % Steuerlast, das nur am Rande.)

Statt zu tilgen solle er einen Betrag in einer Lebensversicherung ansparen. Vor rund 20 Jahren hat man zu einer Kapitallebensversicherung geraten, in den letzten zehn Jahren sind es überwiegend fondsgebundene Lebensversicherungen. Die Berater argumentierten vor 20 Jahren, die Kapitallebensversicherung werde mit 4 Prozent jährlich verzinst, gleiches behaupten sie seit zehn Jahren von der Fondsgebundenen Lebensversicherung. Leser unseres Blogs wissen natürlich, dass das an Rosstäuscherei grenzt, den verzinst wird im ersten Fall nur der Sparanteil, im zweiten Fall ist der Sparanteil de facto eine Spekulation auf steigende Kurse an den Börsen.

Der GAU: Nicht nur die Tilgung, sondern auch die Zahlung der Zinsen auf die lange Bank schieben
Wie jeder Leser unseres Blogs weiß, wird der Berater für die Vermittlung einer Lebensversicherung von einigen Hunderttausend Euro eine hübsche Provision einstreichen. Aber das ist manchem noch nicht genug. Der Arzt solle doch auch die Zinsen nicht laufend zahlen, sondern diese ganz am Schluss ebenfalls mit der Lebensversicherung tilgen.

Wer sich vor rund 30 Jahren auf so ein Modell eingelassen hat, konnte ungefähr so kalkulieren: Das Darlehen im Wert von heute 300.000 Euro würde über die Laufzeit Pi mal Daumen eine Viertelmillion Euro an Zinsen kosten. Bei 4 Prozent Verzinsung kämen aus der Kapitallebensversicherung ungefähr 550.000 Euro zur Auszahlung womit Darlehen und Zinsen auf einen Schlag getilgt werden könnten.

Altersvorsorge in Gefahr!

Wenn ein Arzt mit 35 Jahren das Modell aus tilgungsfreiem Darlehen und endfälliger Tilgung aus der Kapitallebensversicherung gewählt hat, dann kann es sein, dass er jetzt, am Ende seines Berufslebens ein Riesenloch stopfen muss. Denn normalerweise werden aus solchen Verträgen nicht 550.000 Euro ausgezahlt, sondern nur 350.000. Ständige Senkungen des Rechnungszinses, hohe laufende Verwaltungskosten haben zusätzlich zu den Belastungen für die Vermittlungsprovision an den Berater die Träume platzen lassen.

In unserem fiktiven Beispiel müsste der Arzt irgendwie 200.000 Euro auftreiben, um das Loch zu stopfen. Wenn er Glück hat, kann er seine Praxis verkaufen. Aber dieses Geld hatte er als Teil seiner Altersvorsorge eingeplant. Der Ruhestand wird weniger entspannt als geplant.

Warum Sie schnell aus der betrieblichen Altersvorsorge aussteigen sollten.

Die Betriebliche Altersvorsorge ist in der Regel eine private Rentenversicherung mit all ihren Nachteilen. Sie mindert zusätzlich die staatliche Rente.

Eine Betriebliche Altersvorsorge erscheint auf den ersten Blick sehr vorteilhaft. Der Arbeitgeber schließt für den Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab, vom Bruttogehalt wird ein vereinbarter Beitrag abgezogen, der Arbeitnehmer zahlt weniger Einkommenssteuer und Sozialabgaben und der Arbeitgeber gibt in der Regel noch etwas dazu.

Die Rentenversicherung ist eine ganz normale private Versicherung mit all den Kostenbelastungen wie bei Lebensversicherungen: Abschlusskosten, sprich die Prämie für den Vermittler (ja, den Vermittler gibt es hier auch), laufende Verwaltungskosten, Stückkosten, Zuschläge für Ratenzahlung und so weiter. Bei vielen Versicherungen geht rund ein Drittel in diesen Kostenblock, der nicht verzinst wird, bei manchen Verträgen kann es sogar fast die Hälfte sein.

Von den gesamten Zahlungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten, werden also oft nur rund zwei Drittel bis die Hälfte überhaupt verzinst. Und das aktuell zu Minizinsen von 0,9 Prozent im Jahr, also weniger als die Inflationsrate. Und weitere Senkungen sind möglich.

Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, dann wird es kompliziert. Manchmal kann man den Vertrag nur ruhen lassen und muss beim neuen Arbeitgeber einen andere abschließen. Der wird natürlich erst mal wieder mit Abschlusskosten belastet. Der alte Vertrag „ruht“ nur scheinbar, denn die Versicherungsgesellschaft zieht Jahr für Jahr ihre Verwaltungskosten von dem angesparten Betrag ab. Möglich also, dass der Wert des Vertrages ständig abnimmt, weil weniger Zinsen drauf kommen als Verwaltungskosten abgezogen werden.

Nur wenige Versicherte wissen, dass sie mit einer Betrieblichen Altersvorsorge ihre staatliche Rente senken. Der Beitrag wird monatlich vom Bruttogehalt abgezogen und das senkt die Abgaben für Steuern und Sozialabgaben. Wer gut verdient, für den kann das bedeuten, dass er nur die Hälfte wirklich einzahlen muss, die andere Hälfte hätte er sonst an den Fiskus, die Krankenkasse, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung abführen müssen. Ein verlockender Gedanke.

Aber wenn die Beiträge in die Rentenversicherung sinken, dann sinkt später auch die Rente. Und die muss versteuert werden. Der scheinbare Vorteil der Betrieblichen Altersvorsorge schmilzt durch diesen Effekt kräftig. Aber es kommt noch schlimmer. Denn die private Rentenversicherung kalkuliert nach eigenem Gutdünken, wie lange der bei Renteneintritt angesparte Betrag reichen muss. Und aus Vorsicht (zu ihren Gunsten versteht sich) kalkulieren einige Versicherungen damit, dass ihre Versicherten ein Alter wie Methusalem erreichen: 95 Jahre, 100, ja sogar mit einem Alter von 110 Jahren kalkulieren einzelne. Das bedeutet: Wenn der Versicherte früher stirbt, was hochgradig wahrscheinlich ist, dann profitiert die Versicherungsgesellschaft und streicht den Restbetrag ein. Die Aktionäre freuen sich dann.

Für Sie bedeutet das: Überlegen Sie, ob Sie an ihrer Betrieblichen Altersvorsorge festhalten wollen. Wenn Ihr Arbeitgeber alles zahlt, dann wiegt das die Nachteile bei der niedrigeren staatlichen Rente meistens auf. Je weniger der Arbeitgeber zahlt und je mehr Sie selbst zahlen, desto unwahrscheinlicher wird es, dass Sie von der Betrieblichen Altersvorsorge unterm Strich profitieren.

Tipp:

Überdenken Sie Ihre IST und Zukunftsplanung gründlich.

Kapitallebensversicherung und tilgungsfreie Darlehen – eine gefährliche Kombination

Wer für sein Eigenheim vor Jahrzehnten eine tilgungsfreie Hypothek aufgenommen hat, die auf einen Schlag mit der Auszahlung aus einer Lebensversicherung getilgt werden sollte, der hat auf Sand gebaut.

Noch vor zehn Jahren haben Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen in vielen Fällen gleichzeitig eine Kapitallebensversicherung und ein tilgungsfreies Darlehen aufgenommen. Damit haben sie beispielsweise ein Eigenheim oder kleinere Immobilienprojekte finanziert. Die hohen Überschussbeteiligungen und Steuervorteile ließen diese Kombination attraktiv erscheinen. Aber hohe Überschussbeteiligungen gehören der Vergangenheit an. Deshalb reicht die Auszahlung aus der Lebensversicherung in vielen Fällen nicht für die Rückzahlung der Hypothek für das Haus. Lebenspläne drohen zu zerbrechen.

Was ist eigentlich die Überschussbeteiligung?

Lebensversicherungsgesellschaften legen den Sparanteil der Prämien in verschiedene Anlagen an, die nach der Planung höhere Erträge erzielen sollen, als für die festen Zinszusagen nötig ist. Diese Überschüsse muss die Gesellschaft mit ihren Kunden teilen.

Der Verband der Versicherungsunternehmen GdV erklärt das so: „Die laufende Überschussbeteiligung wird jedes Jahr vom Versicherer festgelegt („deklariert“) und dem jeweiligen Vertrag im folgenden Geschäftsjahr gutgeschrieben. Durch die Deklaration erwerben die Kunden einen unwiderruflichen Anspruch – das Geld ist ihnen somit Jahr für Jahr sicher. Der Anteil der Versicherungsnehmer am erzielten Überschuss eines Jahres muss aber nicht vollständig ausgeschüttet werden. Der Versicherer kann einen Teil erst einmal zurücklegen und zum Aufbau von Sicherheitspuffern und Ausgleichsmechanismen nutzen. An ihm werden die Kunden zu einem späteren Zeitpunkt beteiligt, in Form des Schlussüberschusses. Dieser wird ausgezahlt, wenn der Versicherungsvertrag regulär beendet wird.“

Die Schlussüberschussbeteiligung kann ausfallen!

Vor zwanzig Jahren kann eine Rechnung so ausgesehen haben: Die normale Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung beträgt 450.000 Euro. Die Schlussbeteiligung aus den Überschüssen beträgt voraussichtlich 50.000 Euro. Man muss also 20 Jahre lang die Prämien für einen Vertrag mit einer Ablaufleistung von „nur“ 450.000 Euro bezahlen, um ein tilgungsfreies Darlehen von 500.000 Euro auf einen Schlag zurückzahlen zu können.

Lebensversicherungsgesellschaften schreiben wohlweislich schon immer in die Verträge und Vertragsprognosen hinein, dass die Überschüsse bzw. die Überschussbeteiligungen für die Zukunft nicht garantiert werden können. Aber das überliest man ja gerne oder verdrängt den Gedanken. Man will etwas aufbauen, man blickt optimistisch in die Zukunft, was soll schon schiefgehen?

Eigenheim und Altersvorsorge in Gefahr!

Wenn ein Häuslebauer mit 45 Jahren das Modell aus tilgungsfreier Hypothek und endfälliger Tilgung aus der Kapitallebensversicherung gewählt hat, dann kann es sein, dass er ausgerechnet am Ende seines Berufslebens ein Riesenloch stopfen muss. In unserem fiktiven Beispiel müsste er irgendwie 50.000 Euro auftreiben, um das Loch zu stopfen. Kein Problem, denkt sich der bisherige Gutverdiener, dann nehme ich eben eine neue Hypothek auf. Da kann er aber bei seiner Hausbank auflaufen. Hypothekendarlehen an über 65jährige vergeben alle Geldinstitute nur sehr ungern, manche gar nicht. Und: Wird die Rente reichen, um dieses Darlehen zu tilgen und gleichzeitig auskömmlich zu leben?

Auch ohne Überschüsse kann die Kapitalbildende Lebensversicherungen zu wenig bringen.

Auch wer vorsichtiger kalkuliert hat und nur mit der “normalen” Ablaufleistung kalkuliert hat, kann reinfallen. Denn auch die ist oft genug niedriger als bei Abschluss angenommen. es droht die gleiche Finanzierungslücke.

Bei jeder dynamischen Erhöhung einer Kapitallebensversicherung zahlen Sie wieder Provision.

Wenn Sie denken, Ihr Vermittler bekommt eine Provision nur einmal, nämlich nach dem Abschluss, dann haben Sie nicht mit der Gier der Versicherungsgesellschaften gerechnet. Denn bei jeder dynamischen Erhöhung greifen die wieder zu. Zu Lasten des Versicherten und zu Lasten der Rendite.

Viele Käufer einer Kapitallebensversicherung haben einen Vertrag mit dynamischer Erhöhung abgeschlossen. Das scheint auf den ersten Blick vernünftig. Man schließt einen Vertrag ab in der Höhe, wie man bequem die monatlichen Raten zahlen kann und kann später bei gestiegenem Einkommen die Höhe der Vertragssumme anpassen. Damit man das dann in Zukunft auch brav macht, wird mit Zuckerbrot und Peitsche argumentiert. Das Zuckerbrot: Die Gesundheit des Versicherten wird bei den Erhöhungen nicht erneut überprüft. Die Peitsche: Der Versicherte kann zwar den dynamischen Erhöhungen widersprechen, tut er das aber zu oft hintereinander (je nach Vertrag zwei oder dreimal), dann darf er die Versicherungssumme nicht mehr erhöhen. Viele Versicherte geben dem doppelten Druck aus Versuchung (deine Gesundheit wird nicht überprüft!) und Drohung (wenn du nicht mitspielst, dann spielen wir auch nicht mit!) nach und vereinbaren feste jährliche Steigerungsraten.

Jede Erhöhung gilt als neuer Vertrag

Die Versicherung tut nun so, als ob bei jeder Erhöhung der Vertragssumme ein neuer, zusätzlicher Vertrag abgeschlossen wird. Neuer Vertrag, das bedeutet neue Provision. Von dem zusätzlichen Beitrag wird also wieder jahrelang Provision abgezwackt und an den Vermittler bezahlt. Der erhält dadurch noch jahrelang, manchmal sogar noch Jahrzehnte nach dem Abschluss des Vertrages Provisionen aus dem Vertrag. Die natürlich der Versicherte zahlt.

So hoch ist der Abzug für die Provision:

Zurzeit werden die Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren Monat für Monat von der Versicherungsprämie abgezogen. Die Höhe dieses Abzugsbetrags ist gesetzlich festgelegt: 2,5 Prozent dürfen es sein. Nehmen wir an der Vertrag startet mit 100 Euro Monatsprämie und die dynamische Erhöhung beträgt jährlich 10 Prozent.

Im ersten Jahr zieht die Versicherungsgesellschaft also monatlich 2,50 Euro ab, in den ersten fünf Jahren also jeweils 30 Euro. Im nächsten Jahr kommt aus Sicht der Versicherung ein neuer Vertrag mit einer Monatsprämie von 10 Euro dazu, von dem 25 Cent für die Provision entnommen werden. Der Abzug für Provisionen steigt also auf 33 Euro im zweite Jahr. Im dritten Jahr sind es 36,30 Euro, im vierten 39,93 und im fünften Jahr 43,92. Im sechsten Jahr fallen zwar die 30 Euro aus dem ursprünglich geschlossenen Vertrag weg, aber es kommen ja wieder 2,5 Prozent für die aktuelle Erhöhung um 16,10 Euro dazu und das sind neue 4,83 Euro.

Jetzt wissen Sie, warum Versicherungsvermittler so gerne Kapitallebensversicherungen mit dynamischer Beitragserhöhung verkaufen. Der sichert ihnen die Altersversorgung.