Wir holen bis zum Doppelten aus Ihrer Lebens + Rentenversicherung heraus!

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Sparen Sie Zeit und Geld: in nur 20 Tagen zu Ihrer Auszahlung

100% datensicher

Ihre Daten werden bei uns sicher und datenschutzkonform verarbeitet

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Wurde Ihre Lebensversicherung zwischen 1982 und 2013 abgeschlossen? 
90% dieser Verträge sind laut EUGH und BGH fehlerhaft und Sie verlieren Geld.
Mehr Geld zurück, als Sie eingezahlt haben
Erhalten Sie sogar Schadensersatz für Ihr eingezahltes Kapital und gehen Sie als Gewinner aus Ihrer Police
Durch Gesetze (EUGH und BGH) bestätigt
Der Rückabwicklungsprozess ist durch die aktuell geltenden Gesetze abgedeckt
Risikolos – keine Kosten
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Ihre Lebensversicherung war mal wirklich eine gute Anlage!

207,01% mehr Auszahlung als wenn der Kunde selbst gekündigt hätte, nach Abzug aller Steuern und unseren Gebühren!

*Dies ist kein Werbebeispiel, sondern ein tatsächlich von uns realisiertes Ergebnis für den Kunden.

Die Vorteile einer Rückabwicklung durch uns und unsere Partner:

Im Schnitt über 50% mehr Geld zurück als insgesamt eingezahlt
Kostenfreie Prüfung
Erfahrene Juristen an Ihrer Seite
Keine neue Vertragsbindung
Datensicherheit & Vertraulichkeit
Schnelle Auszahlung
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Was passiert nach einer Rückabwicklung?

Sobald wir von Ihnen das Okay zur Rückabwicklung bekommen haben, rechnen unsere Versicherungsmathematiker Ihre Beiträge und die Ihnen zustehenden Beträge aus. Denn bei einer Rückabwicklung muss die Versicherung alle Beträge inklusive der Vertriebs- und Abschlusskosten sowie der Verzinsung, die 3-7% pro Jahr betragen kann, zurückerstatten.

Dies wird dann bei der Versicherung eingefordert. Durch die Vorfinanzierung erhalten Sie bereits innerhalb der ersten 20 Tage Ihr erstes Geld. Durch unsere spezielle Partnerkonstellation erhalten Sie hier sogar einen Steuervorteil, den Sie als Privatperson sonst nicht erhalten würden.

Mit den richtigen Experten an Ihrer Seite können Sie dadurch mehr als 50% Ihres eingezahlten Beitrages zurückerhalten.
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Noch nicht überzeugt?

Diese § Paragrafen sollten Sie kennen

1. §314  Versicherungsaufsichtsgesetz

Dieser sagt: Wer zu lange wartet, erhält im Fall der Fälle keine Auszahlung.

2. §314  VAG

Dieser sagt: Sie sind verpflichtet, im Falle der Insolvenz Ihre Beiträge weiterzuzahlen.

3. §16  Versicherungsvertragsgesetz

Dieser sagt: Im Falle einer Insolvenz gehört Ihr Vertrag mit in die Insolvenzmasse und Gläubiger damit bezahlt werden müssen.

Spätestens jetzt ist klar, die Lebensversicherung ist keine sichere Anlage, sondern reine Spekulation.

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Ihr persönlicher Expertenservice 

Wir stellen Ihnen unser Netzwerk aus Experten zur Verfügung. Vom Servicepool bis zum Rechtsanwalt – bei uns erhalten Sie die Unterstützung, die Sie benötigen, um möglichst viel aus Ihrem Vertrag herauszuholen.

Geprüfte Experten

Unser Berater aus dem Kompetenz-Team sind hochqualifiziert. Für Sie hat das nur ein Vorteil: Schnelle und präzise Antworten zu ihrem Vertrag. Zögern Sie nicht und treten Sie mit uns in Kontakt.

Sonderfall Prüfung

Sie sind unsicher, ob Ihr Vertrag bearbeitet werden kann? Kein Problem, wir führen für jeden Vertrag, bei dem es nötig ist, eine unverbindliche Sonderfallprüfung durch und teilen Ihnen in Kürze mit, wieviel Geld Sie sichern können.

Erfahrung

Unsere Netzwerkpartner und wir haben über 30 Jahre Erfahrung in der Bearbeitung von unrentablen Lebens- und Rentenversicherungen und setzen unser ganzes Wissen ein, damit Sie Ihre Investition absichern können.

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Häufig gestellte Fragen

Warum ist eine Rückabwicklung überhaupt möglich?

Zwischen den Jahren 1983 und 2013 wurden seitens der Versicherer einige Formfehler bei den Verträgen begangen oder unzureichende Aufklärung geleistet. Diese Versäumnisse führten dazu, dass BGH und EuGH in den letzten Jahren verbraucherfreundliche Urteile gesprochen haben und die Möglichkeit der Rückabwicklung somit möglich machten. Nur wenige Kanzleien in Deutschland sind auf diese Fälle spezialisiert. Unsere Partner verfügen auf diesem Gebiet über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Rückabwicklung von Kundenverträgen.

Warum sollte ich den Vertrag rückabwickeln, statt zu kündigen?

Weil Sie die Chance auf mehr Geld haben. Der Vorteil bei Widerspruch und Rück­abwick­lung statt Kündigung: Wurde durch die Kanzlei erfolg­reich widersprochen, muss der Versicherer Ihnen bei einer klassischen Lebens­versicherung zu dem Rückkaufswert noch nicht ausbezahlte Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Abziehen darf er nur die Kosten für den „genossenen Versicherungs­schutz“, zum Beispiel die Risikobeiträge für den Todesfallschutz, nicht jedoch Abschluss- und Verwaltungskosten. Bei fondsgebundenen Lebens­versicherungen ist das Verfahren aufgrund einschränkender BGH-Rechtsprechung etwas anders.

Was  ist, wenn mein Vertrag stillgelegt ist?

Auch dann kann sich für Sie eine Überprüfung des Vertrages lohnen, denn auch stillgelegte Verträge können gegebenenfalls noch rückabgewickelt werden. Diese Verträge müssen vorab sonderlich geprüft werden, ob diese Verträge angenommen werden können und unter welchen Grundvoraussetzungen.

Was ist, wenn mein Vertrag bereit ausgezahlt worden ist?

Auch dann kann sich für Sie eine Überprüfung des Vertrages lohnen, denn auch bereits ausgezahlte Verträge können gegebenenfalls noch rückabgewickelt werden. Hierbei besteht die Chance auf eine Nachzahlung. Dabei erhalten Sie nachträglich die Differenz aus dem Rückkaufswert und den Ansprüchen aus der Rückabwicklung. Diese Verträge müssen vorab sonderlich geprüft werden, ob diese Verträge angenommen werden können und unter welchen Grundvoraussetzungen.

Welche Verträge können auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung geprüft werden?

aktuell laufende Lebensversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Lebensversicherungen
aktuell laufende Fondsgebundene Lebensversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Fondsgebundene Lebensversicherungen
aktuell laufende Private Rentenversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Private Rentenversicherungen
aktuell laufende Fondsgebundene Rentenversicherungen
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Fondsgebundene Rentenversicherungen
aktuell laufende Riester-Rentenverträge
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Riester-Rentenverträge
aktuell laufende Rürup-Rentenverträge
aktuell stillgelegte (beitragsfreie) Rürup-Rentenverträge

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